Verkehrswertgutachten bei
Herzlich willkommen
Sie suchen Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Immobilie oder beim Kauf / Verkauf Ihres Hauses oder Wohnung im Raum München, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land.

Gerne helfe und unterstütze ich Sie mit meinen 20 Jahren Erfahrung
als Immobiliengutachter
und Bausachverständiger bei der Erstellung von gerichtsfesten Wertgutachten im Immobilienbereich und bei der bautechnischen Beurteilungz.B. beim Hauskauf.
Die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens
oder eines Kurzgutachtens erfolgt zum Pauschalpreis. Nähere Informationen zu den Honoraren finden Sie unter Honorar.
Die Erstberatung für Fragen zur Verkehrswertermittlung und Erstellung von Gutachten ist für Sie kostenlos.
Insbesondere möchte ich Sie auf unsere Spezialisierung auf die Bewertung von Immobilien des Gastgewerbes hinweisen. Näheres hierzu finden Sie unter Hotels und Pensionen.
Immobiliengutachter für
- Einfamilienhaus
- Doppelhaus
- Reihenhaus
- Mehrfamilienhaus
- Eigentumswohnung
Einfamilienhaus
Doppelhaus
Reihenhaus
Mehrfamilienhaus
Eigentumswohnung
- Hotel
- Pension
- Ferienwohnung
- Gasthof
- Kurheim
- Gaststätte
Hotel
Pension
Ferienwohnung
Gasthof
Kurheim
Gaststätte
- Werkstatt
- Lagerhalle
- Produktionsstätte
- Bürohaus
Werkstatt
Lagerhalle
Produktionsstätte
Bürohaus
- Nießbrauch
- Wohnrecht
- Wegerecht
- Erbbaurecht
Nießbrauch
Wohnrecht
Wegerecht
Erbbaurecht
Bausachverständiger beim Hauskauf, Kauf von Eigentumswohnung etc.
Gutachten für ...
Im Rahmen meiner Arbeit als Gutachter für die Bewertung von diversen Immobilienarten wie Wohnimmobilien, Hotels und Pensionen, Gewerbeimmobilien sowie Erbbaurechte biete ich Wertgutachten bei Erbschaften, Schenkungen, Betriebsentnahmen, Scheidungen mit Zugewinnausgleich oder Kauf bzw. Verkauf zu einem Festpreis an.
Die bei der Gutachtenerstellung anfallenden Nebenkosten wie Anfahrt, Gebühren für Bodenrichtwert und Lageplan sind mit Ausnahme der Kosten für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung (bei der Bewertung von Eigentumswohnungen erforderlich) im Festpreis enthalten.
Ich biete Ihnen diverse Ausführungen der Wertermittlung an. Sie haben hierbei die Auswahl zwischen einer Wertexpertise, einem Kurzgutachten und einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Unterschiede zwischen diesen Gutachten entnehmen Sie bitte der Honorartabelle.
Bei einer kostenlosen Erstberatung unterstütze ich Sie bei der Auswahl der zutreffenden Gutachtenart.
Im Rahmen meiner Arbeit als Gutachter für die Bewertung von diversen Immobilienarten wie Wohnimmobilien, Hotels und Pensionen, Gewerbeimmobilien sowie Erbbaurechte biete ich Wertgutachten bei Erbschaften, Schenkungen, Betriebsentnahmen, Scheidungen mit Zugewinnausgleich oder Kauf bzw. Verkauf zu einem Festpreis an.
Die bei der Gutachtenerstellung anfallenden Nebenkosten wie Anfahrt, Gebühren für Bodenrichtwert und Lageplan sind mit Ausnahme der Kosten für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung (bei der Bewertung von Eigentumswohnungen erforderlich) im Festpreis enthalten.
Ich biete Ihnen diverse Ausführungen der Wertermittlung an. Sie haben hierbei die Auswahl zwischen einer Wertexpertise, einem Kurzgutachten und einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Unterschiede zwischen diesen Gutachten entnehmen Sie bitte der Honorartabelle.
Bei einer kostenlosen Erstberatung unterstütze ich Sie bei der Auswahl der zutreffenden Gutachtenart.
Erbauseinandersetzungen / Aufteilung des Erbes bei einer Erbengemeinschaft
Im Falle einer Erbschaft stellten sich viele Fragen für den Erben. Erben Sie alleine oder sind Sie Mitglied einer so genannten Erbengemeinschaft? Was soll mit der geerbten Immobilie geschehen? Behalten Sie die Immobilie und zahlen die Miterben aus; aber zu welchem Preis? Mit welcher Erbschaftssteuer haben Sie zu rechnen?
Mit einem qualifizierten ausführlichen Verkehrswertgutachten haben Sie ein solide, juristisch anerkannte Grundlage dies zu klären und den Miterben oder dem Finanzamt vorzulegen.
Scheidung / Zugewinnausgleich
Eine Scheidung oder Trennung bringt oft auch die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie mit sich. In dieser schwierigen Situation wünschen sich die Betroffenen klare und gerechte Maßstäbe zur Verteilung. Bei einer Scheidung ist bezüglich Immobilie der Zugewinn zu ermitteln; also die Differenz zwischen Anfangswert bei der Eheschließung und Endwert bei der Trennung.
Mit einer Bewertung der Immobilie oder auch der Prüfung eines von der Gegenseite bereits vorgelegten Gutachtens können Sie sich Klarheit über den Zugewinn und evtl. davon abhängige Auszahlungsbeträge verschaffen.